Häufig gestellte Fragen
Laut Gebäudeenergiegesetz ist eine energetische Inspektion Pflicht für Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Kälteleistung von über 12 kW. Bei vielen gleichartigen Anlagen reichen Stichproben. Die erste Inspektion inkl. Inspektionsbericht ist zehn Jahre nach Inbetriebnahme oder Modernisierung fällig und dann im Zehn-Jahres-Rhythmus. Große Anlagen über 70 kW müssen zusätzlich nach DIN SPEC 15240:2019-03 inspiziert werden. Am besten buchen Sie eine einschlägige Fortbildung und halten sich an die dort vermittelten Regeln zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen: So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben.
Verschiedene Ausnahmeregelungen für Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude befreien von der energetischen Inspektion, wenn spezielle Überwachungs- und Regelungssysteme der Gebäudeautomation genutzt werden.
Die Energieeffizienz einer Klimaanlage wird maßgeblich von mehreren Komponenten beeinflusst: dem Wirkungsgrad der Kältemaschine, der Effizienz der Ventilatoren und Wärmeübertrager sowie der Qualität der Regelungstechnik. Moderne, gut abgestimmte Systeme mit intelligenter Steuerung erzielen die höchste Energieeffizienz.
Im laufenden Betrieb einer Klimaanlage sind vor allem regelmäßige Wartungen wichtig, denn schlecht gewartete Komponenten verbrauchen für das gleiche Klima in den Räumen mehr Energie. Im Seminar des FHB zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen erhalten Sie auch Tipps zur Optimierung der wichtigsten Komponenten für eine effizientere Klimaanlage.
Auch wenn die energetische Inspektion an das Wartungspersonal delegiert ist, hat der Betreiber im Vorfeld einige Aufgaben zu erledigen:
Vor einer energetischen Inspektion sollte der Betreiber die Anlagendokumentation prüfen, insbesondere Angaben zur Nennleistung und das Inbetriebnahmedatum. Wichtig ist der Nachweis von Wartungen und eventuellen Modernisierungen, um die Fristen korrekt zu bestimmen. Zudem sollten alle relevanten Unterlagen zu Steuerung, Regelung und Betrieb der Klimaanlage bereitliegen. Bei großen Anlagen oder vielen baugleichen Geräten sollte geklärt werden, ob eine Stichprobenregelung möglich ist.
Bei einer energetischen Inspektion wird die Kälteleistung meistens nicht direkt gemessen, sondern aus vorhandenen Anlagendaten, der Prüfung des Wartungszustands und Berechnungen der Energieeffizienz ermittelt. Ziel der Inspektion ist es, durch den Vergleich von Kühllast und Kälteleistung die Effizienz der Klimaanlage zu überprüfen und Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Rolle der Kälteleistung in der energetischen Bewertung von Klimaanlagen ist besonders wichtig: Die Kälteleistung muss zur Kühllast des Gebäudes passen, damit die Klimaanlage effizient arbeitet.
Nur wenn der Kühlbedarf bekannt ist, kann die Kälteleistung richtig eingestellt werden: Die Anlage soll ausreichend kühlen, ohne jedoch über das Ziel hinauszuschießen. Das macht deutlich, warum die Analyse des Kühlbedarfs für den Betrieb von Klimaanlagen entscheidend ist. Dabei haben reale Betriebsdaten Vorrang: Aus tatsächlichen Laufzeiten, Energieverbräuchen und Temperaturen ergibt sich der tatsächliche Kühlbedarf.
Liegen keine genauen Daten vor, muss der Kühlbedarf anhand von Gebäudedaten (z.B. Nutzfläche, Intensität der Sonneneinstrahlung, Anzahl der Personen und Geräte) überschlagen werden. Dazu bietet die DIN SPEC 15240 standardisierte Verfahren an.
Die erste Inspektion einer Klimaanlage muss erst zehn Jahre nach der Inbetriebnahme oder nach dem Austausch zentraler Komponenten wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine erfolgen. Danach ist eine Wiederholung alle zehn Jahre vorgeschrieben.
Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 2018 älter als zehn Jahre waren, galt eine Sonderregelung: Sie mussten spätestens bis zum 31. Dezember 2022 inspiziert werden.
Diese kurze Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Betreibers:
- Anlagendokumentation bereitstellen (z.B. technische Daten, Nennleistung, Baujahr)
- Informationen zu Steuerung und Regelung der Anlage vorbereiten (z.B. Gebäudeautomation, Effizienzfunktionen)
- Überblick über Anzahl und Typ der Anlagen bereitstellen
- Zugang zu allen relevanten Komponenten sicherstellen
- Fristen und gesetzliche Vorgaben beachten
Zusammenfassung zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen (Kopie)
Im Sommer geht die Arbeit einfach besser von der Hand, wenn eine Klimaanlage die Raumluft angenehm herunterkühlt. Studien zeigen, dass ab einer bestimmten Temperatur die Produktivität der Mitarbeiter sinkt. Jeder hat solche Situationen schon einmal erlebt. Lüftungs- und Klimaanlagen sind hilfreich, brauchen jedoch gelegentlich Zuwendung.
Das GEG, das Gesetz zur Gebäudeenergie, ist seit November 2020 in Kraft und hat die EnEV 2014 und andere Vorschriften gebündelt und abgelöst. Zusammengefasst: Die Prüfung von Klimaanlagen durch eine fachkundige Person ist Pflicht ab einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt. Ab 70 Kilowatt muss die Prüfung nach DIN SPEC 15240 durchgeführt werden.
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sparen Strom und kommen Ihrer Betreiberpflicht nach.
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