Häufig gestellte Fragen
Brennbare Kältemittel wie Propan sind Kohlenwasserstoffe mit guten thermodynamischen Eigenschaften. Im Unterschied zu fluorierten Kältemitteln verursachen sie kaum Treibhausgase und gelten daher als klimafreundliche Alternative. Ihr Einsatz erfordert jedoch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, da sie sich entzünden können. Für den fachgerechten Umgang ist fundierte Sachkunde notwendig, da Installation und Wartung der Anlagen besondere Anforderungen an Technik und Sicherheit stellen.
Die ISO 817 unterteilt Kältemittel in Sicherheitsgruppen: nach Toxizität (A/B) und Brennbarkeit (1–3). A1 steht für nicht brennbar und wenig toxisch, A3 für hochentzündlich, aber ebenfalls wenig toxisch. Die Gruppe A2L beschreibt schwer entzündliche Stoffe mit niedriger Brenngeschwindigkeit. Diese Einteilung hilft beim sicheren Umgang mit Kältemitteln.
Laut EU‑F‑Gase-Verordnung 2024/573 und der deutschen ChemKlimaschutzV ist die Teilnahme an einer Fortbildung und eine Sachkundebescheinigung Pflicht für alle, die mit fluorierten oder brennbaren Kältemitteln umgehen. Die Sachkunde muss durch ein Zertifikat nachgewiesen werden, das zu Aufgaben wie Lecksuche, Dichtheitskontrolle oder Rückgewinnung an Kälteanlagen berechtigt. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige DVO (EU) 2015/2067.
Fachkunde beschreibt technisches Grundwissen, etwa aus Ausbildung oder Berufserfahrung, ist jedoch kein formell geregelter Begriff. Sachkunde hingegen ist gesetzlich definiert: Sie wird durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs mit abschließender Prüfung nachgewiesen. Nur wer ein entsprechendes Zertifikat besitzt, darf laut ChemKlimaschutzV bestimmte Tätigkeiten an Kälteanlagen durchführen.
Für die Teilnahme an einer Sachkundeschulung der Kategorie A1 oder A2 ist eine abgeschlossene Berufsausbildung – z. B. im SHK-Bereich oder in der Metallverarbeitung – erforderlich. Zusätzlich wird praktische Erfahrung im Umgang mit Kälteanlagen vorausgesetzt. Wer aus einem anderen Beruf kommt, muss eine Lötschulung absolvieren. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Teilnehmer die technischen und sicherheitsrelevanten Grundlagen kennen.
Für die Teilnahme an einer Sachkundeschulung für brennbare Kältemittel gemäß EN 22712 muss man bereits das Sachkunde-Zertifikat nach Kategorie I, II A1 oder A2 vorlegen können.
Die Sachkundeprüfungen umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil. Inhalte sind unter anderem Thermodynamik, Sicherheit, Lecksuche, Rückgewinnung sowie die Einhaltung der ChemKlimaschutzV. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmer ein offizielles Zertifikat, das die Sachkunde bestätigt.
Zu den natürlichen und brennbaren Kältemitteln zählen vor allem Propan (R290), Isobutan (R600a) und Ammoniak (R717). Diese Stoffe haben ein sehr niedriges Treibhauspotenzial (GWP) und gelten als klimafreundliche Alternativen zu fluorierten Kältemitteln. Der Umgang mit ihnen ist jedoch sicherheitstechnisch anspruchsvoller und erfordert eine spezielle Sachkundebescheinigung.
Für die Lecksuche bei brennbaren Kältemitteln wie Propan sind spezielle Prüfgeräte erforderlich, die die Gaskonzentration direkt an der Sensorspitze messen. Nur so lassen sich Lecks sicher identifizieren. Der sachkundige Umgang mit diesen Geräten ist unerlässlich – nicht nur für den sicheren Betrieb der Anlagen, sondern auch zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Für brennbare Kältemittel gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle, da sie im Vergleich zu fluorierten Treibhausgasen kaum ein Klimarisiko darstellen. Dennoch empfiehlt die DIN EN 378 (Teil 4, Anhang D) freiwillige Kontrollintervalle: jährlich ab 3 kg, halbjährlich ab 30 kg und vierteljährlich ab 300 kg Füllmenge. Sachkundige Betreiber sollten diese Empfehlungen ernst nehmen – im Sinne der Betriebssicherheit und des Umweltschutzes.
Die DIN EN 378 regelt den sicheren Umgang mit Kältemitteln in Kälteanlagen und Wärmepumpen. Bei brennbaren Stoffen gelten erhöhte Anforderungen an Belüftung, Explosionsschutz und Lecküberwachung. Zusätzlich schreibt die Norm spezielle Maßnahmen zur Risikominimierung vor, etwa bei Aufstellung und Wartung der Anlagen. Sie dient dem Schutz von Personen, Umwelt und Technik.
